Donnerstag, 18. Juni 2009

Martin Dörmanns gestörtes Verhältnis zur Rechtstaatlichkeit

Bei der gestrigen Debatte im Bundestag, über das Zugangserschwerungsgesetz (besser bekannt unter dem Namen Internet-Zensur) kam es zu einem beispiellosem Eklat.

Bei der Rede des SPD Abgeordneten Martin Dörmann wollte sein Fraktionskollege Jörg Tauss eine Zwischenfrage stellen (leider habe ich das nichts im Protokoll des Bundestags gefunden, was mich ebenfalls sehr wundert)
Das hat Herr Dörmann mit etwa den folgenden Worten abgelehnt: "Nein, den Kollegen Tauss möchte ich bitte heute nicht hören, nein, den gestatte ich nicht"


Im Video ab 1:40

So sieht es also aus. Nicht nur, dass Jörg Tauss, noch bevor das Urteil zu den Vorwürfen gegen ihn gefallen ist, in den Medien bereits vor verurteilt ist, auch seine eigene Fraktion hat ihn bereits vor verurteilt.

Das wirft natürlich wieder ein interessantes Licht auf den Gesetzesentwurf. Warum denn einen Richtervorbehalt einbauen. Beim Thema Kinderpornografie braucht man keine Richter, jeder kann sofort erkennen, dass das strafbar ist.

Das nenne ich Willkür-Selbst-Justiz!

[Update] Das Protokoll der Sitzung, Seite 133

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