Posts mit dem Label Grundgesetz werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Grundgesetz werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Samstag, 18. Juli 2009

Verfassungsschutz, die Letzte

Da ich keine Lust mehr auf Mails mit Word-Anhängen habe, werde ich nicht weiter mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz kommunizieren. Immerhin hat mir der zuständige Mitarbeiter wieder mit einer Word-Mail geantwortet.
Er hat nochmal klargestellt, dass der Verfassungsschutz tätig wird, wenn die Voraussetzung des § 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 4 Abs.1 BVerSchG vorliegen.
In diesem § 4 Abs. 2 lese ich unter dem Unterpunkt c. folgendes:
die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht

Jetzt stellt sich mir die Frage, ob die CDU/CSU mit ihren Gesetzesinitiativen noch an die verfassungsmäßige Ordnung hält. Ist die Rücknahme vieler Gesetze durch das Bundesverfassungsgericht nicht ein deutliches Indiz dafür, dass dem nicht mehr so ist? Müsste demzufolge der Verfassungsschutz nicht langsam mal seine V-Männer aussenden?
Wer weiß schon, was in den geheimen Zirkeln der Partei so alles ausgetüftelt wird, um unsere verfassungsmäßige Ordnung auszuhebeln?

Freitag, 10. Juli 2009

Verfassungsschutz, die Zweite

Am 3. Juli hatte ich eine Anfrage an das Bundesamt für Verfassungsschutz gestellt. Überraschenderweise hat mir das Bundesamt geantwortet. Allerdings hätte ich die E-Mail fast aus meinem Posteingang gelöscht, denn sie hatte lediglich einen kryptischen Betreff, keinen Text und eine Word-Datei als Anhang, die den eigentlichen Text enthielt.

Hier nun der entscheidende Wortlaut dieser Antwort:
das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat gem. § 3 BverfSchG die gesetzliche Aufgabe, Informationen über verfassungsfeindliche und sicherheitsgefährdende Bestrebungen sowie Tätigkeiten fremder Geheimdienste gegen die Bundesrepublik Deutschland zu sammeln und auszuwerten, um insbesondere die Bundesregierung über die Sicherheitslage zu unterrichten.
Zur Erlangung weiterer Informationen über das BfV verweise ich auf die Broschüre „Verfassungsschutz-Was wir für Sie tun“, die Sie auf unserer Homepage (www.verfassungsschutz.de) unter Publikationen einsehen können und auf den Kommentar zu § 3 BverfSchG im „Handbuch des Verfassungsschutzrechts“ (Seite 92ff) von Dr. Bernadette Droste (Richard Boorberg Verlag, 2007).
Ich möchte noch erwähnen, dass die Verfassungsschutzbehörden nicht die politische Willens- und Entscheidungsbildung beobachten. Zumal auch das Recht der freien Meinungsäußerung in einer demokratische Gesellschaft mit Absicht einen hohen Stellenwert, geschützt durch das Grundgesetz (Artikel 5), hat

Vielleicht habe ich mich in meiner ersten Mail nicht klar genug ausgedrückt, daher habe ich nun folgende Antwort an die Poststelle des Verfassungsschutz geschickt:
vielen Dank für ihre schnelle Auskunft. Sie haben es mir allerdings schon sehr schwer gemacht, ihr Nachricht zu lesen. Das was sie mir da als Word-Dokument geschickt haben, hätten Sie ja auch in der E-Mail schreiben können, mal abgesehen davon, dass ich weder Microsoft Office noch Microsoft Windows besitze. Ich würde Sie daher bitten, mir in Zukunft keine verschlossenen Dokumente zu schicken, die ich nicht lesen kann.
Nichts desto trotz ist es mir gelungen ihre Nachricht zu entziffern.

Laut §3 BBVerfSchG (http://bundesrecht.juris.de/bverfschg/__3.html) ist es doch ihre Aufgabe, Informationen zu Bestrebungen zu sammeln und auszuwerten, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtet sind. Das zuletzt von CDU/CSU und SPD beschlossene ZugErschwG (http://de.wikipedia.org/wiki/Zugangserschwerungsgesetz) verstößt nach Meinung vieler Verfassungsexperten gegen die Gewaltenteilung und gegen den von Ihnen zitierten Artikel 5 GG.
Da dieses Gesetz höchstwahrscheinlich in die Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht kommt, ist hier noch keine Gefahr in Verzug. Allerdings gibt doch der seit dem 11. September 2001 zunehmende Aktionismus des Bundesinnenministeriums und die darauf folgenden Gesetzesinitiativen genügend Anlass zur Sorge, ob die Regierungsparteien noch auf dem Boden unseres Grundgesetzes stehen.

Sie schreiben, dass sie "nicht die politische Willens- und Entscheidungsbildung beobachten", aber wie erklären Sie dann eine Beobachtung der NPD während sie eine Beobachtung der CDU offensichtlich ablehnen. Wer legt die Kriterien für die Beobachtung politischer Parteien fest? Die NPD hat zumindest nach meinem Kenntnisstand noch kein Gesetz verabschiedet, von dem bereits im Vorfeld klar war, dass es verfassungswidrig ist. Die CDU hat jedoch bereits mehrere verfassungswidrige Gesetze auf den Weg gebracht, die die Einschränkung grundlegender Bürgerrechte zum Ziel hatten.
Durch welche Hinweise oder Aktivitäten wird das Bundesamt für den Verfassungsschutz nun tätig? Ab wann kann eine Partei als "gefährlich" eingestuft werden, damit ihr Amt tätig wird, und deren Aktivitäten untersucht?

Ich, als einfacher Bürger, gebe Ihnen mit dieser E-Mail Hinweise auf verfassungsfeindliche Tendenzen in den Unionsparteien. Reicht dies, oder werden Sie nur durch Weisung des Innenministeriums tätig? Wenn dem so ist, was für einen Sinn hat dann der Verfassungsschutz, wenn verfassungsfeindliche Tendenzen sich in den Regierungsparteien ausbreiten?

Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen

Freitag, 3. Juli 2009

Anfrage beim Bundesamt für Verfassungsschutz

Auch wenn ich mit E-Mails an Behörden oder Ministerien bislang keine besonders guten Erfahrungen gemacht habe, so konnte ich einfach nicht anders, und habe mich heute Rat suchend an den Verfassungsschutz gewendet. Ich hoffe doch, dass diese Behörde meine Anfrage ernster nimmt, als das Bundesfinanzministerium.

Hier also nun der Wortlaut meine E-Mail an das Bundesamt für Verfassungschutz:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich sehe mit Besorgnis eine zunehmende verfassungsfeindliche Haltung einiger Parteien, die heute bereits im Bundestag vertreten sind. Namentlich handelt es sich hierbei um die Fraktion der CDU/CSU und die Fraktion der SPD.
Ihre Behörde untersucht Bestrebungen in Parteien, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtet sind. Diese Arbeit ist sehr wichtig, da die Demokratie von vielen Seiten bedroht wird. In den letzten Jahren beobachte ich jedoch eine Zunahme von Gesetzesbeschlüssen von oben erwähnten Parteien, die nur durch Urteile des Bundesverfassungsgerichtes zurückgenommen wurden.
Sie kennen sicher die Urteile des Bunderverfassungsgerichts zu einigen Gesetzen der Bundesregierung der letzten Jahre, dennoch möchte ich hier noch einmal darauf verweisen:
Da diese Parteien an den Schaltzentralen der Macht sitzen, empfinde ich diese Parteien als wesentlich gefährlicher, als viele der Splitterparteien, die Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit beobachten. Als wären diese "Warnschüsse" des Bundesverfassungsgericht nicht schon ein hinreichender Grund, Gesetzesvorhaben vor dem Beschluss auf ihre Verträglichkeit mit dem Grundgesetz zu überprüfen, werden von der Bundesregierung weiterhin Gesetze beschlossen, die verfassungsrechtlich äußerst bedenklich sind, zuletzt das Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen.

Ich würde gerne von Ihnen wissen, ob Sie die Aktivitäten der Parteien CDU, CSU und SPD hinsichtlich ihrer Verfassungstreue bereits untersuchen? Falls Sie der Ansicht sind, dass diese Parteien nicht in Ihren Aufgabenbereich fallen, würde mich die Begründung dafür interessieren.

Vielen Dank für Ihre Mühe

Mit freundlichen Grüßen


Sonntag, 10. Mai 2009

Der Grundgesetz-Reflex

Unsere Regierungsmitglieder sind so einfach gestrickt, dass man sich fast schon dafür schämen muss, wenn man sie gewählt hat.

Regierungsvertreter: "Wir haben ein Problem, bla bla bla, und um das zu lösen, bla, bla, bla, muss das Grundgesetz geändert werden."

Hä?

Haben die denn noch alle Sinne beisammen? In letzter Zeit wird ständig versucht, an unserer Verfassung herum zu doktern. Statt ein Problem tatsächlich zu lösen, wird nach einer Grundgesetz-Änderung geschrieen.
Letztes Besipiel in einer mittlerweile sehr langen Reihe ist der Einsatz der GSG9 oder des KSK der Bundeswehr zur Befreiung von Geiseln somalischer Piraten.
Statt die Grabenkämpfe zwischen Verteidigungs- und Innenministeriume zu beseitigen, und die Einsatzkräfte mit sinnvollen und schlagkräftigen Mitteln (Flugzeuge, schiffe, etc.) auszustatten, wird lieber mal das Grundgesetz geändert, völlig egal, ob es was hilft oder nicht.
Man erweckt so den Eindruck, dass man etwas getan hat, und macht den Bürger glauben, dass nicht die eigene Unfähigkeit der Grund des Scheiterns ist, sondern wieder mal unsere böse Verfassung.

Geht bitte in Rente, Frau Merkel und Herr Schäuble. Bitte, Bitte, das geht auch ohne Grundgesetz-Änderung.

Ach ja, und bei der nächsten Europawahl wieder an Piraten denken, diesmal aber an die

Samstag, 2. Mai 2009

Unser Grundgesetz geht in Rente

Am 8. Mai 1949 wurde unser Grundgesetz erlassen. In ein paar Tagen feiert es also seinen 60. Geburtstag.

Da es aber schon so alt ist, denken sich unsere Politiker wohl, dass es an der Zeit ist, es in den wohlverdienten Ruhestand zu schicken. Allerdings wollen sie wohl diesen Übergang sanft gestalten und haben sich schon mal auf eine Altersteilzeit geeinigt, indem sie einige Grundrechte einschränken.

Die Informationsfreiheit das Artikel 5 GG scheint offenbar für unser Grundgesetz besonders viel Arbeit zu machen, daher musste hier schleunigst etwas passieren. Dank Ursula von der Leyen muss sich die Regierung nicht mehr länger mit unliebsamen Meinungsäußerungen herumschlagen. Solche Seiten werden im Internet einfach auf die Sperrliste gehievt.

Alles natürlich nur zum Wohle der Kinder.

Weil die Leute, die auf Seiten zugreifen, die die Regierung wohl lieber geheimhalten möchte, potenzielle Terroristen sind, hat man noch versucht ungenehmigte Online-Durchsuchungen durchzusetzen, leider wurde das vom Verfassungsgericht wieder kassiert.

Und weil unser Staatsapparat offenbar viel zu langsam und träge ist, oder einfach nur mit der großen Datenmenge nicht umzugehen weiß, müssen die Provider die Daten länger vorhalten, schließlich kann man dem Staat ja nicht zumuten 80 Millionen Bürger innerhalb weniger Wochen zu überwachen.

Denn die privaten Daten auf den Computer dieser 80 Mio Terroristen müssen schließlich mit den Daten der Überwachungskameras ab geglichen werden.

Wie erklären wir unseren Kindern in 20 Jahren, dass sie dafür missbraucht wurden, um die Informationsfreiheit abzuschaffen?
Ich denke, dass die geplanten Internetsperren nichts anderes sind als Kindesmissbrauch. Hier werden nämlich unschuldige Kinder missbraucht, um unsere Grundrechte auszuhebeln, und das, liebe Frau von der Leyen ist eine Schande.

Zeichnet die Petition gegen dieses Gesetz