Freitag, 10. Juli 2009

Verfassungsschutz, die Zweite

Am 3. Juli hatte ich eine Anfrage an das Bundesamt für Verfassungsschutz gestellt. Überraschenderweise hat mir das Bundesamt geantwortet. Allerdings hätte ich die E-Mail fast aus meinem Posteingang gelöscht, denn sie hatte lediglich einen kryptischen Betreff, keinen Text und eine Word-Datei als Anhang, die den eigentlichen Text enthielt.

Hier nun der entscheidende Wortlaut dieser Antwort:
das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat gem. § 3 BverfSchG die gesetzliche Aufgabe, Informationen über verfassungsfeindliche und sicherheitsgefährdende Bestrebungen sowie Tätigkeiten fremder Geheimdienste gegen die Bundesrepublik Deutschland zu sammeln und auszuwerten, um insbesondere die Bundesregierung über die Sicherheitslage zu unterrichten.
Zur Erlangung weiterer Informationen über das BfV verweise ich auf die Broschüre „Verfassungsschutz-Was wir für Sie tun“, die Sie auf unserer Homepage (www.verfassungsschutz.de) unter Publikationen einsehen können und auf den Kommentar zu § 3 BverfSchG im „Handbuch des Verfassungsschutzrechts“ (Seite 92ff) von Dr. Bernadette Droste (Richard Boorberg Verlag, 2007).
Ich möchte noch erwähnen, dass die Verfassungsschutzbehörden nicht die politische Willens- und Entscheidungsbildung beobachten. Zumal auch das Recht der freien Meinungsäußerung in einer demokratische Gesellschaft mit Absicht einen hohen Stellenwert, geschützt durch das Grundgesetz (Artikel 5), hat

Vielleicht habe ich mich in meiner ersten Mail nicht klar genug ausgedrückt, daher habe ich nun folgende Antwort an die Poststelle des Verfassungsschutz geschickt:
vielen Dank für ihre schnelle Auskunft. Sie haben es mir allerdings schon sehr schwer gemacht, ihr Nachricht zu lesen. Das was sie mir da als Word-Dokument geschickt haben, hätten Sie ja auch in der E-Mail schreiben können, mal abgesehen davon, dass ich weder Microsoft Office noch Microsoft Windows besitze. Ich würde Sie daher bitten, mir in Zukunft keine verschlossenen Dokumente zu schicken, die ich nicht lesen kann.
Nichts desto trotz ist es mir gelungen ihre Nachricht zu entziffern.

Laut §3 BBVerfSchG (http://bundesrecht.juris.de/bverfschg/__3.html) ist es doch ihre Aufgabe, Informationen zu Bestrebungen zu sammeln und auszuwerten, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtet sind. Das zuletzt von CDU/CSU und SPD beschlossene ZugErschwG (http://de.wikipedia.org/wiki/Zugangserschwerungsgesetz) verstößt nach Meinung vieler Verfassungsexperten gegen die Gewaltenteilung und gegen den von Ihnen zitierten Artikel 5 GG.
Da dieses Gesetz höchstwahrscheinlich in die Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht kommt, ist hier noch keine Gefahr in Verzug. Allerdings gibt doch der seit dem 11. September 2001 zunehmende Aktionismus des Bundesinnenministeriums und die darauf folgenden Gesetzesinitiativen genügend Anlass zur Sorge, ob die Regierungsparteien noch auf dem Boden unseres Grundgesetzes stehen.

Sie schreiben, dass sie "nicht die politische Willens- und Entscheidungsbildung beobachten", aber wie erklären Sie dann eine Beobachtung der NPD während sie eine Beobachtung der CDU offensichtlich ablehnen. Wer legt die Kriterien für die Beobachtung politischer Parteien fest? Die NPD hat zumindest nach meinem Kenntnisstand noch kein Gesetz verabschiedet, von dem bereits im Vorfeld klar war, dass es verfassungswidrig ist. Die CDU hat jedoch bereits mehrere verfassungswidrige Gesetze auf den Weg gebracht, die die Einschränkung grundlegender Bürgerrechte zum Ziel hatten.
Durch welche Hinweise oder Aktivitäten wird das Bundesamt für den Verfassungsschutz nun tätig? Ab wann kann eine Partei als "gefährlich" eingestuft werden, damit ihr Amt tätig wird, und deren Aktivitäten untersucht?

Ich, als einfacher Bürger, gebe Ihnen mit dieser E-Mail Hinweise auf verfassungsfeindliche Tendenzen in den Unionsparteien. Reicht dies, oder werden Sie nur durch Weisung des Innenministeriums tätig? Wenn dem so ist, was für einen Sinn hat dann der Verfassungsschutz, wenn verfassungsfeindliche Tendenzen sich in den Regierungsparteien ausbreiten?

Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen

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