Sonntag, 12. Juli 2009

Indien ist das Problem

Unsere Familienministerin Ursula von der Leyen scheint ganz schön verwirrt zu sein, bringt sie doch ein paar Dinge, die ihr ihre Partei und die Lobbyvertreter erzählt haben offenbar durcheinander. Wer will es der Frau auch verdenken, schließlich hat sie offensichtlich nicht damit gerechnet, dass ihre Kinderporno-Keule nicht mehr so schlagkräftig ist, wie sie es mal gewesen ist.

Wie Alvar Freude berichtet, unterstellt unsere Familienministerin Indien in einem Radio-Interview, es gäbe dort keinerlei Ächtung von Kinderpornografie, daher muss man Seiten aus Indien sperren, statt sie zu löschen.

Zu Recht prangert sie Indien an, zumindest was die Unmöglichkeit des Löschens von Inhalten angeht. Denn laut einem Urteil des Langerichts Hamburg wurde die Aufforderung zur Sperrung einer Seite mit urheberrechtlich geschütztem Material (hier Kinofilme) wegen Unzumutbarkeit abgelehnt.

Laut einem Bericht von heise.de befanden sich die urheberrechtlich geschützten Inhalte auf einem Server in Indien, und der Hoster hat wohl eine Löschung des Materials abgelehnt, bzw. gar nicht reagiert.

Dieser Vorfall, und der Fauxpas von der Leyens mit Indien, lässt das Zugangserschwernis-Gesetz in einem ganz neuen Licht erscheinen. Denn nun, kann kein Gericht mehr eine Sperrung wegen Unzumutbarkeit ablehnen, denn alle Provider sind gesetzlich zur Unterhaltung einer Sperrinfrastruktur verpflichtet.
Wer den Zusammenhang jetzt immer noch nicht erkennen mag, dem ist beim besten Willen nicht mehr zu helfen.

3 Kommentare:

  1. Das indische Gesetz
    "Information Technology Act (IT Act) 2000" in Chapter XI Section 67
    besagt eindeutig das Pornografie in Indien grundsätzlich verboten ist.

    In Section 67b wird sogar Kinderpornografie explizit erwähnt. Hierfür gibt es noch wesentlich härtere Strafen als für allgemeine Pornografie.

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  2. Es lohnt sich, die Links im Artikel anzuklicken (Openjur und Heise). Erst dann wird der Zusammenhang wirklich klar.

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  3. Hab noch dazu geschrieben, dass auf dem Server in Indien urheberrechtlich geschütztes Material gehostet wurde. Oops, war echt missverständlich formuliert.

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