Samstag, 18. Juli 2009

Verfassungsschutz, die Letzte

Da ich keine Lust mehr auf Mails mit Word-Anhängen habe, werde ich nicht weiter mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz kommunizieren. Immerhin hat mir der zuständige Mitarbeiter wieder mit einer Word-Mail geantwortet.
Er hat nochmal klargestellt, dass der Verfassungsschutz tätig wird, wenn die Voraussetzung des § 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 4 Abs.1 BVerSchG vorliegen.
In diesem § 4 Abs. 2 lese ich unter dem Unterpunkt c. folgendes:
die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht

Jetzt stellt sich mir die Frage, ob die CDU/CSU mit ihren Gesetzesinitiativen noch an die verfassungsmäßige Ordnung hält. Ist die Rücknahme vieler Gesetze durch das Bundesverfassungsgericht nicht ein deutliches Indiz dafür, dass dem nicht mehr so ist? Müsste demzufolge der Verfassungsschutz nicht langsam mal seine V-Männer aussenden?
Wer weiß schon, was in den geheimen Zirkeln der Partei so alles ausgetüftelt wird, um unsere verfassungsmäßige Ordnung auszuhebeln?

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